AGB´s

(1) Die vom Auftraggeber bestellten Leistungen mit dem Gesundheitsmobil können mit einer Frist von 30 Tagen vor der geplanten Durchführung kostenfrei storniert werden. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor der geplanten Durchführung, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der für die jeweilige Leistung vereinbarten Vergütung gemäß Angebot fällig. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor der geplanten Durchführung, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % der für die jeweilige Leistung vereinbarten Vergütung gemäß Angebot fällig.

(2) Die vom Auftraggeber bestellten Leistungen in Form von Gesundheitstagen, Fachvorträgen, Workshops und/oder Sportkursen sind bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Absagen innerhalb von 14 Tagen und bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % der Angebotssumme als Stornierungsgebühr fällig. Bei kurzfristigen Terminänderungen innerhalb von 7 Tagen oder versäumten Absagen werden 100 % der Angebotssumme als Stornierungsgebühr fällig. Durch die Stornierung/Terminverschiebung entstandene Buchungs- oder Stornierungskosten trägt der Auftraggeber.

(3) Beide Parteien vereinbaren, dass solche bestellten Leistungen in Form von Gesundheitstagen, Fachvorträgen, Workshops und/oder Sportkursen, die bis zu 15 Minuten nach Beginn vor Ort storniert werden, mit 100 % der für die jeweilige Leistung vereinbarten Vergütung gemäß Angebot in Rechnung gestellt werden.

(4) Sofern der Auftraggeber bereits für die Vergütung von bestellten Leistungen in Vorleistung getreten ist, sind Beträge für solche Leistungen, die der Auftragnehmer nicht erbringen konnte, vom Auftragnehmer zurückzuzahlen oder mit künftigen Ansprüchen zu verrechnen.

(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Ausfällen der zur Leistungserfüllung vorgesehenen Fachkräfte, entsprechenden Ersatz zu stellen. Kann ein Ersatz nicht gefunden werden, oder findet eine Maßnahme aufgrund von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Umständen nicht statt, ist der Ausfall des Termins durch den Auftragnehmer unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die ausgefallene Leistung wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.